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Laufschuhkauf im Ausland

Wissenswertes zum internationalen Shopping

Das Laufschuhangebot hierzulande ist zwar mehr als üppig, aber leider sind Laufschuhe nicht unbedingt zum Schnäppchenpreis zu haben. In vielen Ländern bezahlt man dafür wesentlich weniger als hierzulande, dazu kommt der momentan relativ günstige Dollarkurs, der das Shoppen in den USA attraktiv macht.

Da liegt es doch nahe, sich beim nächsten Marathonstart im Ausland die neue Laufausrüstung auf der Marathonmesse zu besorgen oder den kommenden Urlaub zum Großeinkauf zu nutzen.

Dabei gibt es jedoch, insbesondere beim Einkauf außerhalb der EU, einige wichtige Dinge zu beachten. Sonst kann aus dem vermeintlichen Schnäppchen schnell eine teure Angelegenheit werden. Wer die nachfolgenden Punkte beachtet, ist jedoch vor bösen Überraschungen sicher.

Auch wenn es die Kreditkarte hergibt: Man darf nicht unendlich viel von außerhalb der EU mitbringen, wenn man nicht gleich bei der Einreise vom Zoll zur Kasse gebeten werden will. Immerhin wurden kürzlich die Reisefreigrenzen deutlich erhöht. Durfte man früher für gerade einmal 175,- Euro Reisemitbringsel abgabenfrei einführen, so sind es heute 300,- Euro und sogar 430,- Euro für Flug- und Schiffsreisende.

Für 430,- Euro sollte man nicht nur eine komplette Laufausrüstung, sondern auch noch einige andere Souvenirs bekommen, so dass man am Flughafen bedenkenlos den grünen Ausgang wählen kann. Was aber, wenn man neben den neuen Laufschuhen auch gleich noch einen iPod und eine Spiegelreflexkamera mitgebracht hat?

In diesem Fall, sind 700,- Euro die nächste Marke, die man beachten sollte. Bis zu  diesem Wert können die Einfuhrabgaben nach einem pauschalierten Abgabenstz berechnet werden. Er beträgt 17,5 Prozent des Warenwertes und ist damit in der Regel günstiger als die Einzelberechnung der verschiedenen Abgabenarten (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchssteuern). Bei Laufschuhen beispielsweise beträgt der Zollsatz 16 Prozent, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Hier lohnt sich die Pauschalierung auf jeden Fall.

Wichtig ist es, den Kaufbeleg der Reisemitbringsel aufzubewahren und bei der Abfertigung dem Zoll vorzulegen, ansonsten wird der Wert der Ware geschätzt. Besonders aufpassen muss man, wenn man einen einzelnen teuren Gegenstand gekauft hat. Ist er teurer als 430,- (300,-) Euro, so muss sein Gesamtwert verzollt werden und nicht nur der Wert der über die 430,- (300,-) Euro hinausgeht.

Online-Shopping im Ausland - Kosten, Gebühren, Zoll und Steuern
Erfahrungen mit ausgewählten Anbietern
Laufschuhpreise im internationalen Vergleich