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Laufschuhkauf im Ausland |
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Wissenswertes zum internationalen Shopping
Das Laufschuhangebot hierzulande ist zwar mehr als üppig, aber leider
sind Laufschuhe nicht unbedingt zum Schnäppchenpreis zu haben. In vielen
Ländern bezahlt man dafür wesentlich weniger als hierzulande, dazu
kommt der momentan relativ günstige Dollarkurs, der das Shoppen in den
USA attraktiv macht.
Da liegt es doch nahe, sich beim nächsten Marathonstart im Ausland die
neue Laufausrüstung auf der Marathonmesse zu besorgen oder den kommenden
Urlaub zum Großeinkauf zu nutzen. |
Dabei gibt es jedoch, insbesondere beim Einkauf außerhalb der EU, einige
wichtige Dinge zu beachten. Sonst kann aus dem vermeintlichen Schnäppchen
schnell eine teure Angelegenheit werden. Wer die nachfolgenden Punkte beachtet,
ist jedoch vor bösen Überraschungen sicher.
Auch wenn es die Kreditkarte hergibt: Man darf nicht unendlich viel von
außerhalb der EU mitbringen, wenn man nicht gleich bei der
Einreise vom Zoll zur Kasse gebeten werden will. Immerhin wurden
kürzlich die Reisefreigrenzen deutlich erhöht. Durfte man früher
für gerade einmal 175,- Euro Reisemitbringsel abgabenfrei einführen,
so sind es heute 300,- Euro und sogar 430,- Euro für Flug- und
Schiffsreisende.
Für 430,- Euro sollte man nicht nur eine komplette Laufausrüstung,
sondern auch noch einige andere Souvenirs bekommen, so dass man am Flughafen
bedenkenlos den grünen Ausgang wählen kann. Was aber, wenn man
neben den neuen Laufschuhen auch gleich noch einen iPod und eine
Spiegelreflexkamera mitgebracht hat?
In diesem Fall, sind 700,- Euro die nächste Marke, die man beachten
sollte. Bis zu diesem Wert können die Einfuhrabgaben nach
einem pauschalierten Abgabenstz berechnet werden. Er beträgt 17,5 Prozent
des Warenwertes und ist damit in der Regel günstiger als die
Einzelberechnung der verschiedenen Abgabenarten (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer,
Verbrauchssteuern). Bei Laufschuhen beispielsweise beträgt der Zollsatz
16 Prozent, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent. Hier lohnt
sich die Pauschalierung auf jeden Fall.
Wichtig ist es, den Kaufbeleg der Reisemitbringsel aufzubewahren und bei
der Abfertigung dem Zoll vorzulegen, ansonsten wird der Wert der Ware
geschätzt. Besonders aufpassen muss man, wenn man einen einzelnen teuren
Gegenstand gekauft hat. Ist er teurer als 430,- (300,-) Euro, so muss sein
Gesamtwert verzollt werden und nicht nur der Wert der über die 430,-
(300,-) Euro hinausgeht.
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